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Hilfe bei Glücksspielsucht: Beratung, Telefonnummern und Selbsttest

Die Beratung zur Glücksspielsucht ist in Deutschland kostenlos, anonym und ohne Wartelistenverfahren erreichbar. Es braucht keinen Namen, keine Diagnose und keinen Anlass, der schlimm genug wäre. Ein Anruf reicht.

Stand: 26. Juli 2026 Träger: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (vormals BZgA)

Telefonberatung des BIÖG

Kostenlos, anonym und ohne Registrierung. Auch für Angehörige.

Bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsucht. Informationen und Selbsttests auf check-dein-spiel.de.

Wann ein Gespräch sinnvoll ist

Es gibt keine Schwelle, die überschritten sein müsste. Nützlicher als die Frage, ob etwas schon eine Sucht ist, sind ein paar konkrete Beobachtungen. Wird nach einem Verlust weitergespielt, um ihn aufzuholen? Wird das Einzahlungslimit als Hindernis erlebt statt als Rahmen? Wird der Monatswechsel mitgezählt?

Wer eine dieser Fragen mit ja beantwortet, beschreibt kein Charakterproblem, sondern ein Muster, das gut untersucht und gut behandelbar ist. Der häufigste Grund, das Gespräch aufzuschieben, ist übrigens nicht Scham, sondern die Annahme, es sei noch nicht schlimm genug. Diese Annahme verschiebt den Zeitpunkt immer weiter nach hinten.

Der Zugang selbst ist einfacher, als die Frage davor vermuten lässt. Es gibt keine Warteliste, keine Überweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt und keine vorherige Anmeldung, die den ersten Kontakt verzögert. Melden Sie sich telefonisch, bekommen Sie in der Regel noch im selben Gespräch eine Einschätzung, welche Angebote passen, und keine Aufforderung, sich zunächst woanders zu melden.

Ein erstes Telefonat ist kein Vertrag und keine Verpflichtung zu einer Therapie. Es reicht, die eigene Situation in eigenen Worten zu schildern, auch unsortiert. Aus diesem Gespräch kann sich ein Termin bei einer örtlichen Suchtberatungsstelle ergeben, eine Selbsthilfegruppe, oder auch nur die Information, die für den Moment gebraucht wird. Danach muss nichts Bestimmtes folgen.

Was sofort möglich ist, ohne Gespräch

Zwei Schritte lassen sich unabhängig von jeder Beratung gehen, und beide verlangen keine Begründung.

  1. Einzahlungslimit senken

    Eine Senkung wirkt sofort, ohne Frist und ohne Begründung. Wie das anbieterübergreifende Limit funktioniert und warum eine Erhöhung sieben Tage braucht, eine Senkung aber nicht, ist gesondert beschrieben.

  2. Selbstsperre eintragen

    Eine Selbstsperre über OASIS greift bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis gleichzeitig und verlangt keine Begründung. Die kürzeste Dauer beträgt drei Monate.

Ein Hinweis zur Reihenfolge: eine Sperre einzutragen dauert Minuten, sie aufheben zu lassen dauert Wochen. Diese Asymmetrie ist beabsichtigt und macht die Sperre zu dem Instrument, das gegen den eigenen Impuls in einer schlechten Stunde noch wirkt.

Der Antrag zur Selbstsperre läuft schriftlich: Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses genügen, ein persönliches Erscheinen oder ein Beratungsgespräch ist nicht vorgeschrieben. Nach Eingang wird die Sperre in die zentrale Datei eingetragen, die jeder Anbieter mit deutscher Erlaubnis vor jedem Einsatz abfragen muss, nicht nur bei der ersten Anmeldung. Eine Begründung wird nicht verlangt und auch nicht geprüft.

Was eine Sperre im Alltag ändert, und was nicht

Jeder Anbieter mit deutscher Erlaubnis muss die Sperrdatei nicht nur bei der Anmeldung abfragen, sondern erneut zu Beginn jeder Sitzung. Das ist der Grund, warum eine einmal eingetragene Sperre auch bei einem Wechsel des Anbieters greift und nicht neu beantragt werden muss. Zusätzlich führt jeder Anbieter ein Spielerkonto mit einer Historie, in der Einzahlungen und Einsätze erfasst werden, und ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit begrenzt, was insgesamt bei allen erlaubten Anbietern zusammen eingezahlt werden kann.

Was sich mit der Sperre ändert: Eine Anmeldung bei einem erlaubten Anbieter wird abgelehnt, ein bestehendes Konto wird für neue Einsätze gesperrt, und Werbung darf an die gesperrte Person nicht mehr adressiert werden. Was sich nicht ändert: Ein Angebot ohne deutsche Erlaubnis prüft die Sperrdatei ohnehin nicht, und die Sperre selbst ist für Dritte wie Arbeitgeber oder Vermieter nicht einsehbar. Sie wirkt ausschließlich zwischen der gesperrten Person und den Anbietern, die zur Abfrage verpflichtet sind.

Für die einzelne Person heißt das praktisch: Ein einziger Antrag genügt, unabhängig davon, bei wie vielen Anbietern zuvor ein Konto bestand. Ein neues Konto bei einem weiteren erlaubten Anbieter zu eröffnen, ändert daran nichts, weil die Abfrage vor jedem Einsatz erneut greift, nicht nur einmalig bei der Registrierung.

Anlaufstellen für Angehörige

Angehörige sind bei den Beratungsstellen ausdrücklich willkommen, auch allein und auch dann, wenn die betroffene Person nichts davon weiß. Häufig ist das der realistische Anfang, weil Druck von außen selten funktioniert und Angehörige eine eigene Belastung tragen, die unabhängig davon Beratung verdient.

Zur Sperre gilt eine Einschränkung, die oft missverstanden wird: Angehörige können niemanden selbst in OASIS eintragen lassen. Eine Fremdsperre setzt ein Veranstalter oder eine Spielhalle bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung. Was Angehörigen bleibt, ist das Gespräch und die eigene Beratung, und das ist weniger wenig, als es klingt.

Der erste Kontakt für Angehörige unterscheidet sich in der Praxis kaum von dem für Betroffene selbst: ein Anruf oder ein erstes Gespräch vor Ort, ohne dass vorab klar sein muss, ob daraus mehr wird. Manche Beratungsstellen bieten eigene Angehörigengruppen an, in denen ausschließlich über die eigene Situation gesprochen wird, unabhängig davon, ob die betroffene Person selbst je an einer Beratung teilnimmt. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen: Der naheliegende erste Schritt ist nicht das Gespräch mit der betroffenen Person, sondern die eigene Beratung. Ein gemeinsames Gespräch ist möglich, aber keine Voraussetzung, und wird von vielen Angehörigen bewusst erst später gesucht, wenn die eigene Position schon geklärter ist.

Praktisch hilft es, Belege zu sichern, bevor ein Gespräch beginnt: Kontoauszüge, Mahnungen, Abbuchungen an Zahlungsdienstleister. Nicht als Beweismittel, sondern weil das Ausmaß für Betroffene oft selbst überraschend ist und eine Beratung mit Zahlen konkreter arbeiten kann als mit Eindrücken. Wer Schulden im Spiel sieht, findet bei den Verbraucherzentralen eine Schuldnerberatung, die unabhängig von der Suchtberatung arbeitet und mit ihr zusammenarbeitet.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Beratung wirklich anonym?

Ja. Bei der Telefonberatung des BIÖG muss kein Name genannt werden, es gibt keine Registrierung und es entstehen keine Kosten. Auch eine Meldung an eine Krankenkasse oder einen Arbeitgeber findet nicht statt.

Was passiert beim ersten Anruf?

Ein Gespräch, nicht ein Aufnahmeverfahren. Es geht darum, die Situation zu schildern und zu klären, welche Angebote in Frage kommen: ein Beratungsgespräch vor Ort, eine Gruppe, eine Selbsthilfeoption oder zunächst nur Informationen.

Ich bin Angehöriger. Gibt es auch für mich Beratung?

Ja, und sie ist ausdrücklich vorgesehen. Angehörige können sich unabhängig von der betroffenen Person beraten lassen, was besonders dann wichtig ist, wenn diese selbst noch keine Hilfe sucht.

Kann ich mich sperren lassen, ohne mit jemandem zu sprechen?

Ja. Eine Selbstsperre über OASIS verlangt keine Beratung und keine Begründung, nur den unterschriebenen Antrag und eine Ausweiskopie. Sie wirkt bundesweit und spielformübergreifend, also bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis gleichzeitig.

Hilft es, sich ein niedrigeres Einzahlungslimit zu setzen?

Als erster Schritt oft ja, weil eine Senkung sofort wirksam wird. Sie ersetzt aber keine Sperre, wenn das Problem bereits darin besteht, auf den Monatswechsel zu warten.

Was kostet eine Beratungsstelle?

Die Beratung bei den Suchtberatungsstellen ist in der Regel kostenfrei, weil sie öffentlich finanziert wird. Auch eine Krankenversicherung ist dafür nicht Voraussetzung.

Hilfsangebote und Behörden