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OASIS Sperre aufheben: Antrag, Voraussetzungen, Dauer und Ablauf im Überblick

Ein Antrag auf Aufhebung der Spielersperre ist der einzige Weg zurück: die Eintragung in OASIS endet nie von selbst. Wer die Sperrzeit abwartet und dann nichts unternimmt, bleibt gesperrt. Diese Seite beschreibt, wer eine OASIS Sperre aufheben lassen kann, welche Fristen dabei gelten und was zwischen dem Antrag und der schriftlichen Entscheidung passiert.

Stand: 22. Juli 2026 Zuständig: Regierungspräsidium Darmstadt Rechtsgrundlage: §§ 8 bis 8d und § 23 GlüStV 2021

Ein schweres eisernes Vorhängeschloss liegt geöffnet auf einem leeren Pergamentbogen, daneben ein Messingschlüssel, ein Federkiel mit Tintenfass und ein aufgebrochenes rotes Wachssiegel; im Hintergrund eine zur Hälfte abgelaufene Sanduhr.
Die Aufhebung ist ein Antrag mit Voraussetzungen und Fristen, kein Schalter, der sich umlegen lässt. Das Schloss öffnet sich erst am Ende des Verfahrens.

Wer eine OASIS Sperre aufheben lassen kann

Antragsberechtigt ist ausschließlich die gesperrte Person selbst. Angehörige, Betreuer oder ein Wettanbieter können den Eintrag nicht anstoßen und nicht löschen. OASIS wird vom Regierungspräsidium Darmstadt für alle Bundesländer zentral geführt, spielformübergreifend: die Sperre wirkt gleichzeitig bei Sportwetten, virtuellen Automatenspielen, Online-Poker, in Spielhallen und in Spielbanken.

Eine teilweise Aufhebung gibt es nicht. Der Eintrag lässt sich nicht so ändern, dass Sportwetten wieder möglich sind und Automatenspiele gesperrt bleiben. Die Entscheidung betrifft immer das gesamte regulierte Angebot.

Selbstsperre, Mindestdauer
Grundsätzlich ein Jahr. Auf Wunsch ist eine kürzere individuelle Mindestdauer möglich, die drei Monate nicht unterschreiten darf.
Fremdsperre, Mindestdauer
Immer ein Jahr. Der Aufhebungsantrag ist erst nach Ablauf dieses Jahres zulässig.
Unbefristete Sperre
Ein Antrag ist frühestens nach einem Jahr möglich, unabhängig davon, ob es eine Selbst- oder eine Fremdsperre war.
Ende der Sperre
Nie automatisch. Ausschließlich auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person.

Voraussetzungen für die Aufhebung der Spielersperre

Die Voraussetzungen für die Aufhebung sind formal und nicht inhaltlich. Es wird kein Nachweis über Beratung, Abstinenz oder eine geänderte Lebenssituation verlangt, jedenfalls nicht bei der Selbstsperre. Ein Antrag auf Aufhebung der Spielersperre braucht deshalb keine Begründung: verlangt werden zwei Dinge, der abgelaufene Mindestzeitraum und ein vollständiger Antrag mit Identitätsnachweis.

Wer eine kürzere Sperre beantragt hatte als ein Jahr, muss dabei genau rechnen. Die gesetzliche Untergrenze von drei Monaten greift auch dann, wenn im Antrag eine kürzere Zeit stand. Bei einer beantragten Sperre von zwei Monaten wird die Dauer stillschweigend auf drei Monate angehoben, und die Frist für den Aufhebungsantrag beginnt entsprechend später.

Der häufigste Fehler: ein zu früh eingereichter Antrag. Gestellt werden kann er nach dem Staatsvertrag erst nach Ablauf der Mindestdauer, und wer vorher einreicht, muss damit rechnen, ihn danach erneut stellen zu müssen. Zwei Wochen zu früh bedeuten deshalb keine zwei Wochen Vorsprung.

Bei einer Fremdsperre liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung anders. Hier informiert das Regierungspräsidium den Veranstalter, der die Sperre veranlasst hat, und in der Praxis wird oft ein ärztliches Attest erwartet. Das ist keine Schikane: eine Fremdsperre wurde gerade deshalb eingetragen, weil Dritte ein Risiko gesehen haben, und die Behörde prüft entsprechend genauer.

Der Ablauf: vom Antrag bis zur schriftlichen Entscheidung

Der Ablauf umfasst vier Schritte. Das Regierungspräsidium verlangt genau zwei Dinge: den Antrag mit eigenhändiger Unterschrift und die Kopie eines Identitätsnachweises. Anerkannt sind Personalausweis, Reisepass und ausländischer Pass. Ein Führerschein wird nicht akzeptiert.

  1. Frist prüfen

    Feststellen, wann die Mindestdauer tatsächlich endet. Bei der Selbstsperre ein Jahr oder die beantragte kürzere Dauer, mindestens jedoch drei Monate. Bei Fremdsperren und unbefristeten Sperren ein Jahr.

    Dieser Schritt entscheidet über die anderen drei, weil der Antrag vor Ablauf der Mindestdauer nicht gestellt werden kann. Wer das genaue Datum nicht kennt, kann es vorab über eine Auskunft zum eigenen Eintrag klären.

  2. Antrag verfassen

    Schriftlich, von der gesperrten Person selbst, mit eigenhändiger Unterschrift. Beizulegen ist die Kopie eines gültigen Identitätsnachweises.

  3. Einreichen

    Über das Online-Formular des Regierungspräsidiums Darmstadt oder per Post. Ein Anruf oder eine E-Mail an einen Wettanbieter ersetzt den Antrag nicht. Für Rückfragen gibt es eine eigene Servicenummer, erreichbar mittwochs von 9:30 bis 11:30 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 15:00 Uhr.

  4. Entscheidung abwarten

    Die Mitteilung erfolgt schriftlich. Erst mit der Löschung des Eintrags greift die Freigabe bei den Veranstaltern, nicht bereits mit dem Eingang des Antrags.

Dauer der Bearbeitung beim Regierungspräsidium Darmstadt

Mit mehreren Wochen ist zu rechnen. Eine verbindliche Bearbeitungsfrist nennt die Behörde nicht, und genau deshalb lohnt ein kritischer Blick auf die Zahlen, die im Netz zu dieser Frage kursieren. Die häufig zitierte Wartezeit von bis zu drei Monaten stammt aus Erfahrungsberichten kommerzieller Glücksspielportale, nicht aus einer Auskunft des Regierungspräsidiums. Sie kann zutreffen, ist aber keine Zusage, auf die sich jemand berufen könnte.

Praktisch heißt das: die Dauer ist nicht planbar. Wer eine OASIS Sperre aufheben lassen möchte, um zu einem bestimmten Termin wieder wetten zu können, etwa zum Saisonstart oder zu einem lange erwarteten Turnier, plant damit auf eine Zusage hin, die es in dieser Form nicht gibt, und trägt das Risiko der Verzögerung allein. Rückfragen gehören an das Regierungspräsidium, nicht an einen Anbieter, der über den Bearbeitungsstand ohnehin keine Auskunft geben kann.

Was nach der Löschung des Eintrags gilt

Mit der Aufhebung entfällt die Sperre, nicht der übrige Spielerschutz. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat bleibt bestehen, die Kontrolle über LUGAS ebenso, und jeder erlaubte Anbieter prüft weiterhin zu Beginn jeder Sitzung gegen das Register.

Eine neue Selbstsperre ist jederzeit möglich, und sie ist der einfachere Vorgang von beiden: für die Eintragung genügen Antrag und Ausweiskopie, eine OASIS Sperre aufheben zu lassen ist dagegen ein Verfahren mit Mindestdauer, Antrag und schriftlicher Entscheidung. Dieses Ungleichgewicht ist beabsichtigt. Fällt während der Wartezeit auf, dass der Termin mitgezählt wird, ist das eine Information über die eigene Lage und kein Verwaltungsproblem. Die Beratung unter 0800 1 372 700 ist kostenlos und anonym.

Beratung, wenn der Weg zurück zu schnell geht

Eine Sperre aufzuheben ist eine Entscheidung, keine Formalie. Wer unsicher ist, kann vorher mit einer Beratungsstelle sprechen, ohne Namen und ohne Kosten.

Telefonberatung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, kostenlos und anonym.

Häufig gestellte Fragen

Endet eine OASIS Sperre automatisch, wenn die Frist abgelaufen ist?

Nein. Die Eintragung bleibt bestehen, bis das Regierungspräsidium Darmstadt sie auf Antrag löscht. Auch nach fünf Jahren steht eine nie beantragte Aufhebung noch im Register. Wer davon ausgeht, die Sperre laufe von selbst aus, wird beim nächsten Anmeldeversuch abgewiesen.

Kann ein Wettanbieter die Sperre selbst aufheben?

Nein, und das ist kein Kulanzproblem, sondern eine Zuständigkeitsfrage. OASIS wird zentral geführt; ein einzelner Anbieter hat auf den Eintrag keinen Zugriff. Wer eine Hotline anruft und um Freischaltung bittet, verliert nur Zeit.

Wie lange dauert die Bearbeitung wirklich?

Mehrere Wochen sind realistisch. Eine verbindliche Frist nennt das Regierungspräsidium nicht, weshalb kursierende Angaben von „bis zu drei Monaten“ eine Erfahrungsschätzung sind und keine amtliche Zusage. Die Entscheidung kommt schriftlich.

Was passiert, wenn der Antrag zu früh eingeht?

Gestellt werden kann der Antrag nach dem Staatsvertrag erst nach Ablauf der Mindestdauer. Wer vorher einreicht, muss deshalb damit rechnen, den Antrag nach Ablauf der Sperrzeit erneut stellen zu müssen. Das ist der häufigste vermeidbare Fehler in diesem Verfahren.

Reicht eine E-Mail für den Antrag?

Nein. Verlangt wird ein schriftlicher Antrag der gesperrten Person mit eigenhändiger Unterschrift, dazu die Kopie eines Identitätsnachweises: Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass. Ein Führerschein wird nicht anerkannt. Eingereicht wird über das Online-Formular des Regierungspräsidiums Darmstadt oder per Post.

Gilt für eine Fremdsperre dasselbe Verfahren?

Der Weg ist derselbe, die Hürde ist höher. Bei einer Fremdsperre beträgt die Mindestdauer immer ein Jahr, und das Regierungspräsidium unterrichtet den Veranstalter, der die Sperre veranlasst hat. In der Praxis wird häufig ein ärztliches Attest verlangt.

Was ist die kürzeste mögliche Selbstsperre?

Drei Monate. Wer eine kürzere Dauer beantragt, etwa zwei Monate, erhält keine Ablehnung: der Antrag wird angenommen und die Dauer auf die gesetzlichen drei Monate angehoben.

Wird die Aufhebung irgendwo öffentlich vermerkt?

Nein, das Register ist keine öffentliche Liste. Zugriff haben die Veranstalter und Vermittler mit deutscher Erlaubnis, und nur zum Zweck der Prüfung bei der Anmeldung und unmittelbar vor dem ersten Spiel einer Sitzung. Über den eigenen Eintrag lässt sich beim Regierungspräsidium Auskunft verlangen.

Amtliche Quellen