OASIS Spielersperre: Selbstsperre, Wirkung, Dauer und Auskunft über den Eintrag
Wer eine OASIS Spielersperre beantragen möchte, entscheidet sich für eine Eintragung, die bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis gleichzeitig greift: bei Sportwetten, virtuellen Automatenspielen, Online-Poker, in Spielhallen und in Spielbanken. Diese Seite erklärt, was in der Datei steht, wie weit ihre Wirkung reicht und wo sie ausdrücklich nicht hilft.
Stand: 20. Juli 2026 Zuständig: Regierungspräsidium Darmstadt Rechtsgrundlage: §§ 8 bis 8d und § 23 GlüStV 2021
Wirkung der OASIS Spielersperre: wo sie greift
Die Wirkung ist an eine Pflicht der Anbieter gekoppelt, nicht an eine Technik im Endgerät. Jeder Veranstalter mit deutscher Erlaubnis muss zwei Abfragen machen: eine bei der Registrierung und eine unmittelbar vor dem ersten Spiel jeder Sitzung. Fällt die Abfrage positiv aus, darf kein Vertrag zustande kommen und keine Einzahlung angenommen werden.
Daraus ergibt sich die eigentliche Reichweite. Häufig gestellt wird die Frage: wo gilt die OASIS Spielersperre überhaupt? Sie gilt überall dort, wo eine deutsche Erlaubnis vorliegt, und zwar lückenlos, weil alle erlaubten Anbieter an dasselbe Register angeschlossen sind. Ein Anbieterwechsel bringt niemanden an der Sperre vorbei.
Die Kehrseite: wo gilt die OASIS Spielersperre nicht? Bei Angeboten ohne deutsche Erlaubnis. Diese Seiten sind nicht an das Register angeschlossen und prüfen nichts. Eine Sperre ist also kein Schutzschild, das überall mitwandert, sondern eine Regel, an die sich nur beaufsichtigte Anbieter halten müssen. Für eine gesperrte Person ist ein unerlaubtes Angebot deshalb genau die Stelle, an der der Spielerschutz endet.
Praktisch heißt das auch: die Sperre schützt nicht vor dem eigenen Vorsatz, sondern vor Gelegenheit. Sie nimmt die Möglichkeit weg, im ungünstigen Moment schnell ein Konto zu eröffnen. Wer bewusst nach nicht angeschlossenen Angeboten sucht, umgeht kein technisches Hindernis, sondern verlässt den Bereich, in dem es Auszahlungsansprüche, Limits und eine Aufsicht gibt.
Die OASIS Selbstsperre beantragen
Eine OASIS Selbstsperre lässt sich jederzeit beantragen, ohne Begründung. Möglich ist das über das Online-Formular des Sperrsystems, bei einem erlaubten Anbieter oder unmittelbar beim Regierungspräsidium Darmstadt. Verlangt werden der Antrag mit eigenhändiger Unterschrift und die Kopie eines Identitätsnachweises; ein Nachweis über eine Beratung gehört nicht dazu.
Wer die OASIS Selbstsperre beantragen will, sollte eine Entscheidung vorher treffen: die gewünschte Dauer. Voreingestellt ist ein Jahr. Eine kürzere individuelle Mindestdauer ist möglich, darf aber drei Monate nicht unterschreiten.
- Selbstsperre
- Auf eigenen Antrag, ohne Begründung. Mindestdauer ein Jahr, individuell verkürzbar auf nicht weniger als drei Monate.
- Fremdsperre
- Durch einen Veranstalter oder eine Spielhalle bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung. Mindestdauer immer ein Jahr.
- Geltungsbereich
- Spielformübergreifend und bundesweit bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis.
- Prüfzeitpunkte
- Bei der Registrierung und erneut vor dem ersten Spiel jeder Sitzung.
Dauer, Mindestfristen und das Ende der Sperre
Die Dauer richtet sich nach der Art der Sperre. Bei der Selbstsperre gilt ein Jahr, sofern nichts anderes beantragt wurde; die gesetzliche Untergrenze von drei Monaten greift auch dann, wenn im Antrag eine kürzere Zeit stand. Bei Fremdsperren und bei unbefristeten Eintragungen ist ein Jahr die Schwelle, vor deren Ablauf kein Aufhebungsantrag zulässig ist.
Der wichtigste Punkt zur Dauer steht in keinem Formular besonders hervorgehoben: die Sperre endet nie automatisch. Sie läuft nicht ab, sie wird gelöscht, und dafür braucht es einen Antrag auf Aufhebung. Eine vor drei Jahren eingetragene Selbstsperre besteht heute noch, wenn niemand sie aufheben ließ.
Auskunft über den eigenen Eintrag
Wer nicht sicher ist, ob eine Sperre besteht, kann beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Auskunft über den eigenen Eintrag verlangen. Mitgeteilt wird, ob eine Sperre vorliegt, seit wann, welcher Art sie ist und wie lange sie läuft.
Diese Auskunft ist der sinnvolle erste Schritt, bevor irgendetwas anderes unternommen wird. Sie klärt die Ausgangslage und beantwortet damit auch die Frage, ab welchem Datum ein Aufhebungsantrag überhaupt zulässig wäre. Wer umgekehrt erst noch eine OASIS Spielersperre beantragen möchte, braucht diese Auskunft nicht: die Eintragung wirkt unabhängig davon, ob früher schon einmal eine Sperre bestand. Nebenbei erledigt sie ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält: eine abgelehnte Anmeldung bei einem Anbieter beweist noch nicht, welche Art von Sperre eingetragen ist, denn die Ablehnungsmeldung nennt den Grund nicht.
Neben der Sperre läuft ein zweites System mit, das oft mit OASIS verwechselt wird: LUGAS begrenzt die Einzahlungen anbieterübergreifend, während die OASIS Spielersperre über die Teilnahme selbst entscheidet.
Eine Sperre, viele Spielformen: warum das keine Selbstverständlichkeit ist
Wer sich fragt, wo gilt die OASIS Spielersperre, sollte sie mit der Erlaubnis vergleichen, die auf der anderen Seite steht. Das Register führt jede Spielform in einem eigenen Abschnitt, getrennt nach Sportwetten, virtuellen Automatenspielen, Online-Poker, Online-Casinospielen und, neben den Internetformen, auch Casinospiele in Spielbanken, also dem Spiel in einer Spielbank vor Ort. Für Letztere weist das Register 21 Erlaubnisse aus. Eine Erlaubnis gilt jeweils für genau eine dieser Spielformen, nicht für das Unternehmen als Ganzes.
Praktisch bedeutet das: derselbe Anbieter kann für Sportwetten eingetragen sein und für virtuelle Automatenspiele nicht, oder umgekehrt. Eine Erlaubnis für die eine Spielform sagt nichts darüber aus, ob dasselbe Unternehmen auch die andere anbieten darf. Wer eine Erlaubnis prüft, prüft also immer eine einzelne Spielform, nie einen Anbieter im Ganzen.
Die OASIS Spielersperre beantragen bedeutet dagegen, sich für ein Instrument zu entscheiden, das genau umgekehrt funktioniert. Eine Sperre wird nicht je Spielform und nicht je Anbieter eingetragen, sondern einmal, und sie wirkt anschließend bei allen Spielformen und bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis gleichzeitig, bundesweit. Während auf der Anbieterseite jede Spielform ihre eigene Erlaubnis braucht, braucht eine gesperrte Person keine gesonderte OASIS Selbstsperre für Sportwetten und eine weitere für Spielbanken. Die Sperre ist damit das breitere der beiden Instrumente: sie muss nicht nachgeführt werden, wenn ein Anbieter eine zusätzliche Spielform aufnimmt oder ein neuer Anbieter hinzukommt, weil die Prüfung an die Person gekoppelt ist und nicht an die einzelne Erlaubnis.
Wenn eine Sperre gerade zur Debatte steht
Über eine Sperre nachzudenken ist bereits die Entscheidung, etwas zu ändern. Die Beratung ist kostenlos, anonym und verlangt keinen Namen.
Telefonberatung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, kostenlos und anonym.
Häufig gestellte Fragen
Wer führt die Sperrdatei OASIS?
Das Regierungspräsidium Darmstadt, und zwar zentral für alle sechzehn Bundesländer. Ein einzelner Anbieter führt keine eigene Liste, auf die man sich setzen oder von der man sich streichen lassen könnte. Rechtsgrundlage sind die §§ 8 bis 8d und § 23 des Glücksspielstaatsvertrags 2021.
Was verlangt die Behörde für die Eintragung?
Zwei Dinge: den Antrag mit eigenhändiger Unterschrift und die Kopie eines Identitätsnachweises. Anerkannt sind Personalausweis, Reisepass und ausländischer Pass, nicht der Führerschein. Kostenfrei sind nach dem Staatsvertrag sowohl der Sperrantrag als auch der Antrag auf Beendigung der Sperre. Eine Beratung, eine Begründung oder ein Nachweis über das eigene Spielverhalten gehören nicht zu den Voraussetzungen.
Erfährt der Arbeitgeber oder die Bank von der Sperre?
Nein. OASIS ist kein öffentliches Verzeichnis und wird nicht an Dritte weitergegeben. Zugriff haben die Veranstalter und Vermittler mit deutscher Erlaubnis, und nur zum Zweck der Prüfung bei der Anmeldung und unmittelbar vor dem ersten Spiel einer Sitzung. Übermittelt wird im erforderlichen Umfang an die Stellen, die Spielverbote zu überwachen haben, und darüber hinaus an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, soweit diese die Daten für ihre Aufgaben aus dem Staatsvertrag benötigt. Die Aufsichtsbehörden der Anbieter erhalten monatliche Berichte, an denen sich die Einhaltung der Abfragepflicht überprüfen lässt, dazu statistische Abfrage- und Zugriffsdaten. Jeder Zugriff wird protokolliert, und die Daten werden sechs Jahre nach Ablauf der Sperre gelöscht. Eine Übermittlung an Banken, Auskunfteien oder Arbeitgeber ist im Staatsvertrag nicht vorgesehen. Was über die eigene Person gespeichert ist, lässt sich bei der für die Sperrdatei zuständigen Behörde erfragen.
Wirkt die Sperre auch im Ausland?
Nur bei Anbietern, die der deutschen Aufsicht unterliegen. Wo ein Angebot nicht an das Sperrsystem angeschlossen ist, wird auch nicht geprüft. Genau daran zeigt sich, dass eine Sperre kein technischer Filter ist, sondern eine Pflicht, die nur erlaubte Anbieter treffen kann.
Kann eine andere Person mich sperren lassen?
Angehörige können eine Sperre nicht selbst eintragen. Der Staatsvertrag nennt für sie aber zwei Wege. Eine Fremdsperre setzt der Veranstalter oder der Vermittler, und eine Meldung Dritter ist dabei ausdrücklich einer der Anlässe, aus denen sie eingetragen wird. Ein Antrag auf eine Fremdsperre kann außerdem bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Stelle gestellt werden. Vor der Eintragung erhält die betroffene Person Gelegenheit zur Stellungnahme. Wer sich Sorgen um eine andere Person macht, findet bei der Telefonberatung unter 0800 1 372 700 Ansprechpartner.
Was steht in der Auskunft über den eigenen Eintrag?
Ob eine Sperre vorliegt, aus welchem Grund sie eingetragen wurde, wie lange sie läuft und welche Stelle sie gemeldet hat. Das ist besonders dann nützlich, wenn unklar ist, ob eine vor Jahren beantragte Sperre noch aktiv ist, denn sie endet nicht von allein. Aufgehoben wird sie erst auf schriftlichen Antrag, und gestellt werden kann dieser frühestens nach Ablauf der Mindestdauer. Ob ein Aufhebungsantrag überhaupt schon in Betracht kommt, entscheidet daher die Dauer, die in der Auskunft steht.
Gilt die Sperre auch für Lotto und Rubbellose?
Nicht überall gleich. Lotterien, die höchstens zweimal pro Woche veranstaltet werden, bleiben außerhalb des Spielverbots, ebenso das Gewinnsparen; das klassische Zahlenlotto erfüllt dieses Kriterium. Für Sofortlotterien im Internet gilt das ausdrücklich nicht: Sie zählen nicht als Lotterien in diesem Sinne und sind von der Sperre erfasst. Ein Online-Rubbellos läuft damit durch dieselbe Sperrprüfung wie eine Wette. Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker sowie Spielhallen und Spielbanken liegen ohnehin im Anwendungsbereich.
Was ist der Unterschied zwischen OASIS und LUGAS?
OASIS entscheidet, ob jemand überhaupt spielen darf. LUGAS begrenzt, wie viel jemand einsetzen darf, und überwacht das anbieterübergreifende Einzahlungslimit. Zwei getrennte Systeme mit zwei getrennten Aufgaben und zwei verschiedenen Zeitpunkten: der Abgleich mit der Sperrdatei steht unmittelbar vor dem ersten Spiel einer Sitzung, die Prüfung des Einzahlungslimits vor jedem Einzahlungsvorgang.
Amtliche Quellen
- OASIS: Sperrsystem der Länder Eintragung einer Selbstsperre und Informationen zum Register.
- Regierungspräsidium Darmstadt: Spielersperrsystem OASIS Zuständige Behörde für Eintragung, Auskunft und Aufhebung.
- check-dein-spiel.de des BIÖG Selbsttests, Beratung und Hilfsangebote zum Glücksspielverhalten.