LUGAS erklärt: Aktivitätsdatei, Funktion, Sperrzeit und der Anbieterwechsel in der Praxis
Was ist LUGAS? Ein staatliches IT-System, an das jeder Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis angeschlossen sein muss. Es besteht aus zwei Zentraldateien: die LUGAS Aktivitätsdatei verhindert, dass jemand bei mehreren Anbietern gleichzeitig spielt, die Limitdatei setzt das monatliche Einzahlungslimit durch. Beides greift, jedes zu seinem Zeitpunkt: der Aktivitätsstatus beim Einstieg in eine Sitzung, das Einzahlungslimit vor jeder Einzahlung.
Stand: 18. Juli 2026 Aufsicht: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Grundlage: Glücksspielstaatsvertrag 2021
Was ist LUGAS und welche Funktion hat das System?
Der Name ist eine Behördenabkürzung: Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem. Die Funktion lässt sich in einem Satz sagen. Das System macht sichtbar, was ein einzelner Anbieter nicht sehen kann, nämlich ob eine Person parallel bei einem Wettbewerber spielt und wie viel sie insgesamt eingezahlt hat.
Wer wissen will, was ist LUGAS in der Praxis, findet die Antwort also weniger in einer Definition als in dieser Zuständigkeit: es ist die einzige Stelle im deutschen Wettmarkt, die alle Anbieter zusammen betrachtet.
Ohne diese Funktion wäre jede Einzelregel wirkungslos. Ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Anbieter hätte bei zehn Konten keinen Effekt, und eine Begrenzung der Spielzeit ließe sich durch einen Wechsel im Nachbarfenster aushebeln. Deshalb sitzt LUGAS zwischen den Anbietern und nicht in ihnen.
- Aktivitätsdatei
- Führt den Sitzungsstatus. Verhindert gleichzeitiges Spiel bei mehreren Anbietern.
- Limitdatei
- Führt die Einzahlungen des laufenden Monats über alle Anbieter zusammen und setzt das Limit durch.
- Anschlusspflicht
- Alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Ein Angebot ohne Anschluss ist nicht erlaubt.
- Abgrenzung zu OASIS
- OASIS entscheidet über die Teilnahme, LUGAS über Umfang und Gleichzeitigkeit.
Die LUGAS Aktivitätsdatei: was beim Login passiert
Der Ablauf ist unspektakulär und läuft in Millisekunden. Beim Login meldet der Anbieter den Vorgang an das System, das den Status der Person auf aktiv setzt. Versucht dieselbe Person danach, sich bei einem zweiten Anbieter anzumelden, meldet die LUGAS Aktivitätsdatei zurück, dass sie bereits aktiv geführt wird, und der zweite Login wird unterbunden.
Wichtig ist, was dabei geführt wird: die Person, nicht das Gerät. Ein zweiter Browser, ein Tablet oder eine neu installierte App ändern daran nichts, weil die Prüfung auf dem Server gegen die Identität läuft. Das erklärt auch, warum die LUGAS Aktivitätsdatei nicht mit Cookies oder einem Cache zu tun hat.
Sperrzeit und Anbieterwechsel: die fünf Minuten danach
Nach dem Ende einer Sitzung wird der Status auf inaktiv zurückgesetzt. Erst nach einer Wartezeit von fünf Minuten ist ein LUGAS Anbieterwechsel möglich. Das Gesetz nennt diese fünf Minuten ausdrücklich Wartefrist und regelt sie in § 6h Abs. 4 GlüStV 2021; sie lässt sich nicht verkürzen.
Zwei weitere Zeitmarken derselben Vorschrift werden häufig mit der Wartefrist verwechselt, obwohl sie etwas anderes tun. Sind seit der letzten Eingabe mehr als 30 Minuten vergangen, muss der Anbieter die Abmeldung von sich aus melden. Und nach 60 Minuten Spielzeit ist der Person die verstrichene Zeit anzuzeigen; sie muss diesen Hinweis ausdrücklich bestätigen, und danach wiederholt er sich alle weiteren 60 Minuten. Die 60 Minuten sind also keine längere Sperrzeit beim Wechsel, sondern eine Unterbrechung mitten im Spiel.
Für die Praxis folgt daraus eine kleine, unglamouröse Regel: vor dem Wechsel richtig abmelden. Wer das Fenster nur schließt, bleibt unter Umständen als aktiv geführt, und die Sperrzeit beginnt später als erwartet. Ein LUGAS Anbieterwechsel scheitert deutlich häufiger an einer nicht beendeten Sitzung als an einem technischen Fehler.
Was die Sperrzeit tatsächlich bewirkt: sie nimmt dem Wechseln die Geschwindigkeit. Fünf Minuten sind kein Hindernis für jemanden, der einen anderen Anbieter ausprobieren will, aber sie unterbrechen das Muster, in dem nach einer verlorenen Wette sofort die nächste Seite geöffnet wird. Genau darin liegt der Zweck, und deshalb ist die Wartezeit auch nicht als Komfortlücke gedacht, die irgendwann geschlossen wird.
Was das System nicht leistet
LUGAS wirkt genau so weit, wie die Anschlusspflicht reicht. Ein Angebot ohne deutsche Erlaubnis ist nicht angebunden, führt keinen Aktivitätsstatus und rechnet keine Einzahlungen gegen ein anbieterübergreifendes Limit. Dort entfallen also nicht einzelne Bequemlichkeiten, sondern der gesamte Mechanismus, der Einzahlungen über mehrere Konten hinweg überhaupt sichtbar macht.
Der zweite blinde Fleck betrifft die eigene Übersicht. Es gibt keine zentrale Ansicht, in der eine Person ihr verbleibendes Einzahlungslimit ablesen könnte. Jeder Anbieter kennt nur seine eigenen Zahlen. Wer wissen will, wie viel im laufenden Monat zusammengekommen ist, muss selbst mitrechnen. Fällt dieses Mitrechnen schwer, ist das für sich schon eine Auskunft.
Von der Sperrdatei OASIS ist das System vollständig getrennt. Beide werden beim Einstieg in eine Sitzung abgefragt, beantworten aber verschiedene Fragen.
Firma, Erlaubnis und Domain: drei verschiedene Zähleinheiten im Register
Das Register führt für den 9. Oktober 2020 elf Firmen mit einer ersten Erlaubnis, gleichzeitig aber dreizehn registrierte Domains. Der Unterschied entsteht, weil eine Firma mehrere registrierte Adressen halten kann und jede Adresse eine eigene Domain trägt. Wer die beiden Zahlen für dasselbe Datum verwechselt, landet bei einem anderen Ergebnis, ohne dass sich an den zugrundeliegenden Fakten etwas geändert hätte.
Damit zählt das Register durchgehend drei verschiedene Dinge: Firmen, Erlaubnisse und Domains, und keine der drei Zahlen ersetzt eine der anderen. Die LUGAS Aktivitätsdatei zählt wiederum etwas Viertes, nämlich die einzelne spielende Person, anbieterübergreifend und unabhängig davon, unter welcher Domain sie zuletzt angemeldet war. Für die Praxis folgt daraus ein konkreter Punkt: ein Wechsel zur Marke eines anderen Anbieters oder zu einer anderen registrierten Domain schafft für die Person keinen Neuanfang. Die Zähleinheit dort ist nicht die Domain, sondern die Person, und genau die bleibt in der Aktivitätsdatei aktiv geführt, gleich unter welcher Adresse der Login zuletzt erfolgte.
Wenn Limits sich wie ein Hindernis anfühlen
Ein Limit, das im Weg steht, sagt mehr über das Spielverhalten als über das Limit. Die Beratung ist kostenlos und anonym.
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Häufig gestellte Fragen
Wofür steht die Abkürzung LUGAS?
Für „Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem“. Es wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 eingerichtet, damit die Aufsicht den Markt anbieterübergreifend überwachen kann. Anbieter von Sportwetten, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker mit deutscher Erlaubnis müssen angeschlossen sein; für Lotterien, die höchstens zweimal pro Woche veranstaltet werden, gilt die Pflicht nicht.
Warum kann ich mich bei einem zweiten Anbieter nicht einloggen?
Weil die Aktivitätsdatei den Status noch auf „aktiv“ stehen hat. Solange eine Sitzung bei einem Anbieter läuft, sind alle anderen erlaubten Angebote für dasselbe Konto gesperrt. Das ist kein Fehler, sondern der beabsichtigte Zweck. Praktisch heißt das: ein geschlossenes Browserfenster beendet die Sitzung nicht. Ohne ausdrückliches Abmelden meldet der Anbieter erst nach dreißig Minuten ohne Eingabe, dass der Status nicht mehr aktiv zu setzen ist; die Kennzeichnung fällt dann fünf Minuten nach dieser Meldung weg.
Wie lange dauert die Wartezeit beim Wechsel?
Nach dem Abmelden wird der Status auf „inaktiv“ gesetzt, und nach fünf Minuten ist ein Wechsel möglich. § 6h Abs. 4 GlüStV 2021 nennt diese Frist ausdrücklich Wartefrist. Die oft genannten 60 Minuten gehören nicht dazu: sie betreffen die Pflicht, nach einer Stunde Spielzeit die verstrichene Zeit anzuzeigen und bestätigen zu lassen.
Lässt sich die Sperrzeit umgehen?
Bei angeschlossenen Anbietern nicht: die Prüfung läuft serverseitig, nicht im Browser. Ein anderes Gerät, ein anderer Browser oder ein gelöschter Cache ändern daran nichts, weil die Person und nicht das Gerät als aktiv geführt wird.
Speichert LUGAS meine einzelnen Wetten?
Nein. Geführt werden zwei Dinge: der Sitzungsstatus in der Aktivitätsdatei und die Einzahlungssummen in der Limitdatei. Daraus ergibt sich, ob jemand gerade aktiv ist und wie viel im laufenden Monat eingezahlt wurde. Welche einzelnen Wettscheine dabei entstanden sind, gehört nicht dazu. Deshalb kann aus LUGAS auch keine anbieterübergreifende Wetthistorie entstehen: die Einzelheiten, aus denen sie bestehen müsste, werden dort nicht erfasst.
Was ist der Unterschied zwischen LUGAS und OASIS?
OASIS entscheidet über das Ob, LUGAS über das Wie viel und das Wo gleichzeitig. Eine Sperre in OASIS verhindert die Teilnahme vollständig; LUGAS lässt die Teilnahme zu, begrenzt sie aber und schließt Parallelspiel aus.
Gilt LUGAS auch bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis?
Nein, und das ist der praktische Kern der ganzen Konstruktion. Wer nicht angeschlossen ist, prüft weder Aktivitätsstatus noch Limit. Es fehlen dort also gerade die Mechanismen, die verhindern, dass mehrere Konten gleichzeitig laufen und die Einzahlungen unbemerkt anwachsen.
Sehe ich irgendwo, wie viel von meinem Limit übrig ist?
Eine laufende Anzeige des Restbetrags gibt es nicht. Erst wenn eine Einzahlung das anbieterübergreifende Limit übersteigen würde, übermittelt die Limitdatei dem Anbieter den noch offenen Betrag. Die Einzahlung selbst ist dann abzulehnen; ein neuer Vorgang lässt sich anschließend starten. Ob der Anbieter den offenen Betrag dabei nennt, liegt in seinem Ermessen: Das Gesetz erlaubt die Mitteilung, schreibt sie aber nicht vor. Sichtbar wird der Betrag also nur aus diesem Anlass. Unabhängig davon lässt sich nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung Auskunft über die in der Limitdatei gespeicherten Daten verlangen. Als laufende Kontrolle taugt dieser Weg allerdings nicht, denn die Einzahlungsbeträge und der Gesamtbetrag sind unverzüglich nach Ablauf des Monats zu löschen, in dem sie gespeichert wurden.
Amtliche Quellen
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder Aufsicht über den Anschluss der Anbieter und die Einhaltung der Limits.
- Whitelist der erlaubten Anbieter Wer angeschlossen ist, steht hier. Anbieter ohne Eintrag prüfen nichts.
- check-dein-spiel.de des BIÖG Selbsttest und Beratung, wenn Limits regelmäßig zum Thema werden.